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Wissenswertes

Ihr Recht

Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte das Recht auf freie Wahl einer Fachwerkstatt, eines unabhängigen Gutachters und eines Rechtsanwaltes. Dem Geschädigten entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten, da diese grundsätzlich von der Versicherung des Schädigers zu tragen sind, wenn der Unfall allein vom Unfallgegner verursacht wurde. Zudem verfügt die Mehrzahl der Unfallgeschädigten über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die in der Regel für die Kosten der Rechtsberatung aufkommt.

Unser Rat

Halten Sie die Abwicklung eines Unfallschadens stets in Ihren eigenen Händen, auch und gerade wenn Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung die gesamte Abwicklung des Schadens abnehmen möchte. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger KfZ-Sachverständiger durch sogenanntes „Schadenmanagement“ ausgeschaltet wird.

Es wird dringend...

davon abgeraten, sich auf das sogenannte "Schadensmanagement der Versicherer" einzulassen

Häufig wenden sich unfallgegnerische Kfz-Haftpflichtversicherungen schon am Unfalltag an den Geschädigten und versuchen diesem ein Schadensmanagement anzubieten. Dem Geschädigten gegenüber wird hierbei der Eindruck erweckt, dass man dem Geschädigten helfen wolle; - tatsächlich hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich nur im Sinne, die Schadensabwicklung so kostengünstig wie möglich zu gestalten, indem häufig versucht wird, den Geschädigten zu überreden, auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen und eines Rechtsanwaltes zu verzichten, oder einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren oder in einer billigen Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung reparieren zu lassen.

Wer zahlen muss...

Viele Geschädigte machen gleich am Anfang einen folgenschweren Fehler: Sie rufen den Zentralruf der Autoversicherer an. Eigentlich ist der eine sinnvolle Einrichtung, denn so lässt sich schnell anhand des Kfz-Kennzeichens herausfinden, wo der Unfallgegner versichert ist. Dass die Hotline von der Versicherungsbranche bezahlt wird, darf allerdings skeptisch machen. Kritisch wird es nämlich, wenn man sich gleich in die Schadensabteilung der Versicherung durchstellen lässt. Dort lässt sich ein Sachbearbeiter Unfallhergang und Schäden schildern und nimmt auch gleich die persönlichen Daten auf, mit denen der Geschädigte in der Uniwagnis-Datei überprüft werden kann. Ist absehbar, dass die Sache teurer wird, bietet der Versicherer in der Regel an, einen Sachverständigen vorbeizuschicken. Klingt praktisch, ist aber riskant. Denn eins ist klar: Die Versicherung, die den Schaden am Ende bezahlen muss, wird versuchen, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. "Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund".